Du freust dich auf 100 € Dividende von deiner Lieblingsaktie und auf dem Konto landet deutlich weniger. Kein Bug, kein Broker-Fehler. Willkommen bei der Quellensteuer. 🌍
Klingt trocken, ist aber eins der Themen, die dir bares Geld sparen können. Also: Kaffee holen, wir gehen das einmal gemeinsam durch. Keep it simple.
Inhalt dieses Artikels
Was ist die Quellensteuer?
Wenn ein Unternehmen Dividende zahlt, möchte das Land, in dem es sitzt, auch etwas davon abhaben. Es behält die Steuer deshalb direkt an der „Quelle“ ein, bevor das Geld überhaupt bei dir ankommt.
Das Problem: Als Anleger in Deutschland musst du auf Dividenden auch hier Abgeltungsteuer zahlen (25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ohne Regelung würdest du also doppelt zahlen.
Die Lösung: Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland hat mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die sorgen dafür, dass die ausländische Quellensteuer (meist bis zu 15 %) auf deine deutsche Abgeltungsteuer angerechnet wird. Das erledigt dein Broker in der Regel automatisch.
Ein Beispiel mit 100 € Dividende von einer US-Aktie (ohne Freibetrag und Kirchensteuer):
| Betrag | |
|---|---|
| Dividende brutto | 100,00 € |
| US-Quellensteuer (15 %) | – 15,00 € |
| Deutsche Abgeltungsteuer (25 % = 25 €, abzüglich 15 € Anrechnung) | – 10,00 € |
| Soli (5,5 % auf 10 €) | – 0,55 € |
| Bei dir kommt an | 74,45 € |
Du zahlst also insgesamt nicht mehr als bei einer deutschen Aktie. Das Geld geht nur an zwei Staaten statt an einen.
Der Haken: Wenn mehr einbehalten wird, als anrechenbar ist
Spannend wird es, wenn ein Land mehr einbehält, als Deutschland anrechnet. Beispiel Schweiz: Dort werden 35 % einbehalten, angerechnet werden aber nur 15 %. Die übrigen 20 % musst du dir selbst zurückholen, per Antrag bei der ausländischen Steuerbehörde. Das kann laut Finanzfluss Monate bis Jahre dauern und Gebühren kosten (Finanzfluss).
Bei US-Aktien hilft dir das Formular W-8BEN, das du meist bei der Depoteröffnung mit dem Broker ausfüllst. Damit werden direkt nur 15 % statt 30 % einbehalten.
Quellensteuer nach Ländern
📲 Die Kurzversion gab’s schon auf Instagram: hier geht’s zum Original-Post. Kleine Korrektur in eigener Sache: Bei Frankreich stand dort 30 %, für Privatanleger sind es aber 12,8 %. Hier im Artikel ist es richtig 🦊

Hier eine Übersicht für häufige Dividenden-Länder (Stand der Quellen: 2025):
| Land | Quellensteuer | In DE anrechenbar | Rest zurückholbar |
|---|---|---|---|
| USA | 30 % (15 % mit W-8BEN) | 15 % | – |
| Kanada | 25 % | 15 % | 10 % |
| Schweiz | 35 % | 15 % | 20 % |
| Frankreich | 12,8 % | 12,8 % | – |
| Belgien | 30 % | 15 % | 15 % |
| Schweden | 30 % | 15 % | 15 % |
| Österreich | 27,5 % | 15 % | 12,5 % |
| Dänemark | 27 % | 15 % | 12 % |
| Norwegen | 25 % | 15 % | 10 % |
| Spanien | 19 % | 15 % | 4 % |
| Niederlande | 15 % | 15 % | – |
| Großbritannien | 0 % | – | – |
Quellen: Finanzfluss (Stand 12/2025, Daten von PwC und BZSt), extraETF (Daten BZSt, Stand 04/2025), dividenden.de (Großbritannien). Sätze können sich ändern, deshalb vor einem Rückerstattungsantrag immer beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen.
Und bei ETFs?
Bei ETFs kannst du dich entspannt zurücklehnen. Die Quellensteuer fällt auf Fondsebene an, du kannst sie nicht selbst anrechnen oder zurückholen. Dafür gibt es bei Aktien-ETFs die Teilfreistellung: 30 % der Erträge bleiben steuerfrei, das soll die Quellensteuer pauschal ausgleichen (Finanzfluss).
Kleiner Bonus: Viele ETFs sind in Irland aufgelegt. Durch ein Abkommen zwischen Irland und den USA zahlen sie auf US-Dividenden nur 15 % statt 30 % Quellensteuer.
Fazit
- 👉 Quellensteuer ist normal und meist kein Verlust, bis 15 % werden angerechnet.
- 👉 Achtung bei Ländern mit hoher Quellensteuer wie der Schweiz: Den Rest musst du selbst zurückfordern.
- 👉 Bei ETFs musst du dich um nichts kümmern.
Und jetzt du: Hast du die Quellensteuer schon mal in deiner Abrechnung entdeckt und dich gewundert? Schreib’s mir auf Instagram! 💬👇
*Keine Anlageberatung oder Handlungsempfehlung
*Alle Angaben ohne Gewähr
*Keine Steuerberatung. Bei individuellen Steuerfragen hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater
👉 Wie immer: Do your own Research!
Quellen: Finanzfluss: Quellensteuer · extraETF: Quellensteuer · Finanztip: Quellensteuer · Bundeszentralamt für Steuern

